Garantie & Gewährleistung
MACHINA ist eine Handelsmarke der RAD Solutions GmbH.
Stand: September 2026
1. Allgemeines
Diese Bedingungen regeln Garantie- und Gewährleistungsansprüche für über MACHINA bezogene Produkte. Vertragspartner ist die RAD Solutions GmbH. Ergänzend gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
2. Gewährleistung
Soweit nicht zwingendes Recht oder eine individuelle Vereinbarung etwas anderes vorsieht, richtet sich die Gewährleistung nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen und den Bedingungen unserer Vorlieferanten beziehungsweise Hersteller.
3. Herstellergarantie
Eine Herstellergarantie besteht nur, wenn sie vom jeweiligen Hersteller ausdrücklich gewährt wird. Umfang, Dauer und Voraussetzungen richten sich nach den Garantiebedingungen des Herstellers. RAD Solutions GmbH unterstützt den Kunden im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten bei der Abwicklung solcher Garantieansprüche.
4. Voraussetzungen
Garantie- und Gewährleistungsansprüche setzen voraus, dass das Produkt sachgemäss verwendet, montiert, gewartet und gepflegt wurde und die Herstellerangaben eingehalten wurden. Auf Anfrage sind Kaufbeleg, Seriennummer, Fotos, Fehlerbeschreibung und weitere zur Prüfung erforderliche Angaben vorzulegen.
5. Ausschlüsse
Von Garantie und Gewährleistung ausgeschlossen sind, soweit gesetzlich zulässig, insbesondere Schäden durch normalen Verschleiss, Unfall, Sturz, unsachgemässe Verwendung oder Montage, falsche Lagerung, mangelnde Wartung, Überlastung, Korrosion, äussere Einwirkungen, nicht freigegebene Veränderungen, Fremdteile oder Verwendung entgegen den Herstellerangaben.
6. Abwicklung
Defekte Produkte oder Teile werden nach Prüfung und je nach Anspruchslage repariert, ersetzt oder gutgeschrieben. Ein Anspruch auf eine bestimmte Form der Nacherfüllung besteht nur, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben oder ausdrücklich vereinbart ist.
7. Einsendung von Produkten
Produkte sollen nur nach vorheriger Kontaktaufnahme eingesendet werden. Der Kunde ist für eine transportsichere Verpackung verantwortlich. Kosten für Versand, Ausbau, Einbau, Diagnose oder sonstige Aufwendungen können dem Kunden belastet werden, soweit kein anerkannter Garantie- oder Gewährleistungsfall vorliegt oder zwingendes Recht nichts anderes vorsieht.
8. Abgelehnte Garantie- oder Gewährleistungsfälle
Wird nach Prüfung festgestellt, dass kein Garantie- oder Gewährleistungsfall vorliegt, können angemessene Prüf-, Reinigungs-, Bearbeitungs- und Versandkosten verrechnet werden.
9. B2B / Händler
Für Händler und Geschäftskunden können besondere Garantie-, Gewährleistungs- und Abwicklungsbedingungen gelten. Individuelle Händlervereinbarungen, Herstellerprozesse und schriftlich vereinbarte Bedingungen gehen diesen allgemeinen Bestimmungen vor.
10. Haftung
Weitergehende Ansprüche, insbesondere für indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn, sind soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen. Zwingende Bestimmungen, insbesondere aus dem Produkthaftungsrecht, bleiben unberührt.
